PRINT PALACE - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der
PRINT PALACE Textildruck GmbH
Martener Hellweg 32
44379 Dortmund
E-Mail: info@printpalace.de


USt-IdNr.: DE450235055
Stand: 01.01.2026

der
PRINT PALACE Textildruck GmbH
Martener Hellweg 32
44379 Dortmund
E-Mail: info@printpalace.de


USt-IdNr.: DE450235055
Stand: 01.01.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der PRINT PALACE Textildruck GmbH ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „der Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Das Reklamationsverfahren der PRINT PALACE Textildruck GmbH ist Bestandteil dieser AGB und gilt für alle Reklamationen im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen. Es regelt verbindlich den Ablauf, die Anforderungen an die Mängelanzeige sowie die Nutzung der Ticket-/RMA-Nummer.

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der PRINT PALACE Textildruck GmbH ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „der Kunde“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3) Das Reklamationsverfahren der PRINT PALACE Textildruck GmbH ist Bestandteil dieser AGB und gilt für alle Reklamationen im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen. Es regelt verbindlich den Ablauf, die Anforderungen an die Mängelanzeige sowie die Nutzung der Ticket-/RMA-Nummer.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
(2) Bestellungen erfolgen ausschließlich per E-Mail oder schriftlicher Angebotsannahme. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Der Kunde versichert mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass er den Auftrag ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht als Verbraucher gemäß § 13 BGB erteilt. Der Kunde verpflichtet sich, uns auf Verlangen geeignete Nachweise seiner Unternehmereigenschaft (z. B. USt-IdNr., Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) vorzulegen.

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
(2) Bestellungen erfolgen ausschließlich per E-Mail oder schriftlicher Angebotsannahme. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Der Kunde versichert mit Auftragserteilung ausdrücklich, dass er den Auftrag ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht als Verbraucher gemäß § 13 BGB erteilt. Der Kunde verpflichtet sich, uns auf Verlangen geeignete Nachweise seiner Unternehmereigenschaft (z. B. USt-IdNr., Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) vorzulegen.

§ 3 Leistungen und Fremdleistungen

(1) Wir bieten Textildruck im Siebdruck- und Digitaldruckverfahren an. Stickerei sowie weitere Veredelungstechniken (z. B. Etikettierung, Konfektionierung) werden ggf. durch sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe erbracht.
(2) Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung solcher Drittleistungen einverstanden. Die Auswahl geeigneter Partner erfolgt sorgfältig. Die Leistungserbringung selbst erfolgt jedoch im Verantwortungsbereich des jeweiligen Partnerunternehmens.

(1) Wir bieten Textildruck im Siebdruck- und Digitaldruckverfahren an. Stickerei sowie weitere Veredelungstechniken (z. B. Etikettierung, Konfektionierung) werden ggf. durch sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe erbracht.
(2) Der Kunde erklärt sich mit der Beauftragung solcher Drittleistungen einverstanden. Die Auswahl geeigneter Partner erfolgt sorgfältig. Die Leistungserbringung selbst erfolgt jedoch im Verantwortungsbereich des jeweiligen Partnerunternehmens.

§ 4 Druckdaten und Gestaltung

(1) Der Kunde ist für die Lieferung druckfähiger Daten verantwortlich. Diese müssen den technischen Vorgaben entsprechen, die wir auf Anfrage bereitstellen.
(2) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) trägt allein der Kunde die Verantwortung.
(3) Wird die Gestaltung ganz oder teilweise durch uns übernommen, erfolgt dies nach separater Vereinbarung und Freigabe durch den Kunden.
(4) Wenn der Kunde keine Daten bereitstellen kann, die den technischen Vorgaben entsprechen (z. B. zu geringe Auflösung), und der Auftrag dennoch nach ausdrücklicher Freigabe produziert werden soll, verzichtet der Kunde auf Ansprüche auf Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz wegen Fehlern, die auf die mangelhaften Druckdaten zurückzuführen sind.
(5) Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Andruck, Muster und Serienproduktion sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Abweichungen innerhalb des im Textildruck üblichen Toleranzbereichs gelten als vertragsgemäß.
(6) Technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Position oder Haptik innerhalb der branchenüblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

(1) Der Kunde ist für die Lieferung druckfähiger Daten verantwortlich. Diese müssen den technischen Vorgaben entsprechen, die wir auf Anfrage bereitstellen.
(2) Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) trägt allein der Kunde die Verantwortung.
(3) Wird die Gestaltung ganz oder teilweise durch uns übernommen, erfolgt dies nach separater Vereinbarung und Freigabe durch den Kunden.
(4) Wenn der Kunde keine Daten bereitstellen kann, die den technischen Vorgaben entsprechen (z. B. zu geringe Auflösung), und der Auftrag dennoch nach ausdrücklicher Freigabe produziert werden soll, verzichtet der Kunde auf Ansprüche auf Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz wegen Fehlern, die auf die mangelhaften Druckdaten zurückzuführen sind.
(5) Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Andruck, Muster und Serienproduktion sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Abweichungen innerhalb des im Textildruck üblichen Toleranzbereichs gelten als vertragsgemäß.
(6) Technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Position oder Haptik innerhalb der branchenüblichen Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Zusatzleistungen oder Änderungen nach Auftragserteilung werden gesondert berechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Zusatzleistungen oder Änderungen nach Auftragserteilung werden gesondert berechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 6 Lieferzeit, Fixtermine und Versand

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Ein Liefertermin stellt kein Fixgeschäft dar, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
(3) Die Regellieferzeit beträgt 15 Arbeitstage, wobei Arbeitstage die Tage von Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage sind.
(4) Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäß Incoterms® 2020) auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
(5) Nach Übergabe an den Frachtführer stellt der Verkäufer dem Kunden die Sendungsverfolgungsnummer (Trackingnummer) zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde ausschließlich selbst für die Verfolgung des Sendungsstatus sowie für die Klärung von Zustellproblemen mit dem Frachtführer verantwortlich. Eine Kontaktaufnahme des Verkäufers mit dem Frachtführer erfolgt nicht. Der Verkäufer übernimmt ab Gefahrübergang keinerlei Verpflichtung zur Nachverfolgung oder Klärung des Sendungsstatus.
(6) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
(7) Bei allen Aufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge möglich und gelten als vertragsgemäß. Innerhalb dieses Rahmens wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Bei Vorauszahlungen wird eine etwaige Unterlieferung anteilig erstattet.

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Ein Liefertermin stellt kein Fixgeschäft dar, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
(3) Die Regellieferzeit beträgt 15 Arbeitstage, wobei Arbeitstage die Tage von Montag bis Freitag ohne gesetzliche Feiertage sind.
(4) Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäß Incoterms® 2020) auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer, Spediteur oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
(5) Nach Übergabe an den Frachtführer stellt der Verkäufer dem Kunden die Sendungsverfolgungsnummer (Trackingnummer) zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde ausschließlich selbst für die Verfolgung des Sendungsstatus sowie für die Klärung von Zustellproblemen mit dem Frachtführer verantwortlich. Eine Kontaktaufnahme des Verkäufers mit dem Frachtführer erfolgt nicht. Der Verkäufer übernimmt ab Gefahrübergang keinerlei Verpflichtung zur Nachverfolgung oder Klärung des Sendungsstatus.
(6) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
(7) Bei allen Aufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge möglich und gelten als vertragsgemäß. Innerhalb dieses Rahmens wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Bei Vorauszahlungen wird eine etwaige Unterlieferung anteilig erstattet.

§ 7 Termine, Auftragsklarheit, Abnahme und Mitwirkungspflichten

(1) Die Einhaltung eines Liefertermins setzt voraus, dass der Kunde alle zur Produktion erforderlichen Informationen und Materialien vollständig, korrekt und rückfragenfrei bis zum vereinbarten Termin der sogenannten Auftragsklarheit bei uns eingereicht hat. Die Auftragsklarheit gilt erst als erreicht, wenn alle Rückfragen vollständig beantwortet sind.
Bei Verzögerung der Auftragsklarheit entfallen sämtliche Ansprüche wegen Terminüberschreitung.
(2) Der Termin zur Auftragsklarheit wird von uns im Rahmen der Auftragsanbahnung ausdrücklich genannt. Erfolgt die Einreichung nicht fristgerecht (spätestens bis 10:00 Uhr am Tag der Auftragsklarheit), behalten wir uns vor, zur Einhaltung des Liefertermins auf eigene Kosten Mehrarbeit oder beschleunigte Produktions- und Versandprozesse zu veranlassen.
(3) In solchen Fällen können dem Kunden zusätzliche Expresskosten für Versand und/oder externe und interne Leistungen in Rechnung gestellt werden.
(4) Erfolgt die Einreichung verspätet und muss der Liefertermin dennoch eingehalten werden, entfallen etwaige Ansprüche auf Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz wegen Fehlern oder Abweichungen, die auf die verkürzte Produktionszeit zurückzuführen sind.
(5) Wird der Termin zur Auftragsklarheit nicht eingehalten und die Produktion verzögert sich infolgedessen, ohne dass eine Einigung über einen neuen Liefertermin erfolgt, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden – insbesondere nicht für entgangene Umsätze, Imageverluste oder Folgekosten.
(6) Bei Aufträgen, die erkennbar für Veranstaltungen, Messen, Promotionaktionen oder zeitlich gebundene Einsätze bestimmt sind, gilt die Ware mit Übergabe als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe schriftlich Mängel anzeigt.

(1) Die Einhaltung eines Liefertermins setzt voraus, dass der Kunde alle zur Produktion erforderlichen Informationen und Materialien vollständig, korrekt und rückfragenfrei bis zum vereinbarten Termin der sogenannten Auftragsklarheit bei uns eingereicht hat. Die Auftragsklarheit gilt erst als erreicht, wenn alle Rückfragen vollständig beantwortet sind.
Bei Verzögerung der Auftragsklarheit entfallen sämtliche Ansprüche wegen Terminüberschreitung.
(2) Der Termin zur Auftragsklarheit wird von uns im Rahmen der Auftragsanbahnung ausdrücklich genannt. Erfolgt die Einreichung nicht fristgerecht (spätestens bis 10:00 Uhr am Tag der Auftragsklarheit), behalten wir uns vor, zur Einhaltung des Liefertermins auf eigene Kosten Mehrarbeit oder beschleunigte Produktions- und Versandprozesse zu veranlassen.
(3) In solchen Fällen können dem Kunden zusätzliche Expresskosten für Versand und/oder externe und interne Leistungen in Rechnung gestellt werden.
(4) Erfolgt die Einreichung verspätet und muss der Liefertermin dennoch eingehalten werden, entfallen etwaige Ansprüche auf Minderung, Nachbesserung oder Schadensersatz wegen Fehlern oder Abweichungen, die auf die verkürzte Produktionszeit zurückzuführen sind.
(5) Wird der Termin zur Auftragsklarheit nicht eingehalten und die Produktion verzögert sich infolgedessen, ohne dass eine Einigung über einen neuen Liefertermin erfolgt, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden – insbesondere nicht für entgangene Umsätze, Imageverluste oder Folgekosten.
(6) Bei Aufträgen, die erkennbar für Veranstaltungen, Messen, Promotionaktionen oder zeitlich gebundene Einsätze bestimmt sind, gilt die Ware mit Übergabe als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe schriftlich Mängel anzeigt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf weiterverarbeitete oder weiterveräußerte Ware.

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf weiterverarbeitete oder weiterveräußerte Ware.

§ 9 Mängelhaftung, Beweislast und Rücksendungen

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich per E-Mail anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder ist nicht zumutbar, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

(4) Bei Mängelanzeigen nach Ablauf der Rügefrist trägt der Kunde die volle Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

(5) Sofern eine Reklamation nicht anhand von Fotodokumentation oder aufgrund offensichtlicher Mängel abschließend beurteilt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, die beanstandete Ware auf eigene Kosten zur Prüfung an den Verkäufer zurückzusenden.
Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt, werden dem Kunden die Rücksendekosten erstattet oder gutgeschrieben.
Wird die Reklamation als unberechtigt abgelehnt, verbleiben die Rücksendekosten endgültig beim Kunden.
Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Reklamationsanzeige und Freigabe durch den Verkäufer sowie unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

(6) Für die Bearbeitung von Reklamationen gilt das gesonderte Reklamationsverfahren der PRINT PALACE Textildruck GmbH in seiner jeweils aktuellen Fassung. Jede Reklamation erhält eine Ticket-/RMA-Nummer, welche für die gesamte Kommunikation und Bearbeitung verbindlich ist. Reklamationen ohne schriftliche Anzeige gemäß Verfahren oder ohne Ticket-/RMA-Nummer werden nicht bearbeitet.

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich per E-Mail anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.

(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder ist nicht zumutbar, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

(3) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

(4) Bei Mängelanzeigen nach Ablauf der Rügefrist trägt der Kunde die volle Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

(5) Sofern eine Reklamation nicht anhand von Fotodokumentation oder aufgrund offensichtlicher Mängel abschließend beurteilt werden kann, ist der Kunde verpflichtet, die beanstandete Ware auf eigene Kosten zur Prüfung an den Verkäufer zurückzusenden.
Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt, werden dem Kunden die Rücksendekosten erstattet oder gutgeschrieben.
Wird die Reklamation als unberechtigt abgelehnt, verbleiben die Rücksendekosten endgültig beim Kunden.
Rücksendungen ohne vorherige schriftliche Reklamationsanzeige und Freigabe durch den Verkäufer sowie unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.

(6) Für die Bearbeitung von Reklamationen gilt das gesonderte Reklamationsverfahren der PRINT PALACE Textildruck GmbH in seiner jeweils aktuellen Fassung. Jede Reklamation erhält eine Ticket-/RMA-Nummer, welche für die gesamte Kommunikation und Bearbeitung verbindlich ist. Reklamationen ohne schriftliche Anzeige gemäß Verfahren oder ohne Ticket-/RMA-Nummer werden nicht bearbeitet.

§ 10 Haftung

(1) Für Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt werden (z. B. Logos, Grafiken), übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Wird vom Kunden beigestellte Ware (z. B. Textilien) zur Veredelung oder Weiterverarbeitung geliefert, übernehmen wir keine Haftung für produktionsbedingte Ausschüsse oder Beschädigungen, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Verkäufe, Veranstaltungsausfälle, Image- oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.

(1) Für Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt werden (z. B. Logos, Grafiken), übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Wird vom Kunden beigestellte Ware (z. B. Textilien) zur Veredelung oder Weiterverarbeitung geliefert, übernehmen wir keine Haftung für produktionsbedingte Ausschüsse oder Beschädigungen, sofern wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Verkäufe, Veranstaltungsausfälle, Image- oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(3) Eine nachträgliche Berufung des Kunden auf eine Verbrauchereigenschaft ist ausgeschlossen, sofern der Kunde den Auftrag unter Angabe von Firmendaten oder zu gewerblichen Zwecken erteilt hat.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
(3) Eine nachträgliche Berufung des Kunden auf eine Verbrauchereigenschaft ist ausgeschlossen, sofern der Kunde den Auftrag unter Angabe von Firmendaten oder zu gewerblichen Zwecken erteilt hat.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

General Terms and Conditions (GTC) (English Translation)

(Legally equivalent B2B version of the German AGB)
Version date: 01 January 2026

(Legally equivalent B2B version of the German AGB)
Version date: 01 January 2026

§ 1 Scope of Application

  1. These General Terms and Conditions (GTC) apply to all contracts and deliveries between Print Palace Textildruck GmbH (hereinafter: “Seller”) and our customers (hereinafter: “Client”).
  2. All business is conducted exclusively on the basis of these GTC. Any deviating terms of the Client shall not apply unless expressly confirmed in writing.
  3. These GTC apply solely to entrepreneurs within the meaning of §14 BGB (German Civil Code).

The valid and binding Complaints Procedure forms an integral part of these GTC. The Client accepts this procedure upon placing the order.

  1. These General Terms and Conditions (GTC) apply to all contracts and deliveries between Print Palace Textildruck GmbH (hereinafter: “Seller”) and our customers (hereinafter: “Client”).
  2. All business is conducted exclusively on the basis of these GTC. Any deviating terms of the Client shall not apply unless expressly confirmed in writing.
  3. These GTC apply solely to entrepreneurs within the meaning of §14 BGB (German Civil Code).

The valid and binding Complaints Procedure forms an integral part of these GTC. The Client accepts this procedure upon placing the order.

§ 2 Conclusion of Contract

  1. Offers issued by the Seller are subject to change and non-binding. A contract is formed only upon written confirmation by the Seller or upon commencement of production.
  2. The Client is obliged to provide proof of their entrepreneurial status (e.g., company details, VAT ID).
  3. Verbal collateral agreements, assurances, or deviations require written confirmation by the Seller to be valid.
  1. Offers issued by the Seller are subject to change and non-binding. A contract is formed only upon written confirmation by the Seller or upon commencement of production.
  2. The Client is obliged to provide proof of their entrepreneurial status (e.g., company details, VAT ID).
  3. Verbal collateral agreements, assurances, or deviations require written confirmation by the Seller to be valid.

§ 3 Services and Third-Party Services

  1. The Seller provides textile printing and finishing services according to the specifications agreed upon with the Client.
  2. The Seller may engage qualified partner companies (“Third-Party Services”) to fulfil parts of the order.
  3. The Seller selects partner companies with due care. However, performance of such services remains the responsibility of the respective partner company.
  4. The Seller is not liable for delays or defects arising from Third-Party Services unless caused by intent or gross negligence.
  1. The Seller provides textile printing and finishing services according to the specifications agreed upon with the Client.
  2. The Seller may engage qualified partner companies (“Third-Party Services”) to fulfil parts of the order.
  3. The Seller selects partner companies with due care. However, performance of such services remains the responsibility of the respective partner company.
  4. The Seller is not liable for delays or defects arising from Third-Party Services unless caused by intent or gross negligence.

§ 4 Print Data, Colours, and Technical Requirements

  1. The Client must provide printable data that comply with the Seller’s technical specifications.
  2. The Seller shall not be liable for defects or deviations resulting from unsuitable, incomplete, or incorrect data, colour profiles, or layouts supplied by the Client.
  3. If requested, the Seller may adjust data for printability. Such adjustments do not include artistic or design optimisation.
  4. If the Client cannot provide data in the required format and requests the Seller to proceed regardless, the Client waives any claims concerning colour deviations, stair-stepping, loss of sharpness, gradients, or similar effects.
  5. Colour deviations may occur due to process-related limitations in digital and screen printing. Minor deviations within industry-standard tolerances do not constitute a defect.
  6. Slight variations in print position, haptics, and colour reproduction within industry tolerances are deemed contractually compliant.
  1. The Client must provide printable data that comply with the Seller’s technical specifications.
  2. The Seller shall not be liable for defects or deviations resulting from unsuitable, incomplete, or incorrect data, colour profiles, or layouts supplied by the Client.
  3. If requested, the Seller may adjust data for printability. Such adjustments do not include artistic or design optimisation.
  4. If the Client cannot provide data in the required format and requests the Seller to proceed regardless, the Client waives any claims concerning colour deviations, stair-stepping, loss of sharpness, gradients, or similar effects.
  5. Colour deviations may occur due to process-related limitations in digital and screen printing. Minor deviations within industry-standard tolerances do not constitute a defect.
  6. Slight variations in print position, haptics, and colour reproduction within industry tolerances are deemed contractually compliant.

§ 5 Prices and Payment Terms

  1. All prices are net prices plus applicable VAT.
  2. Unless otherwise agreed in writing, payment must be made in advance.
  3. Invoices are due immediately upon receipt without deduction.

If, during production or data processing, the Client requests changes that increase cost or effort, the Seller may charge the resulting additional expenses.

  1. All prices are net prices plus applicable VAT.
  2. Unless otherwise agreed in writing, payment must be made in advance.
  3. Invoices are due immediately upon receipt without deduction.

     

If, during production or data processing, the Client requests changes that increase cost or effort, the Seller may charge the resulting additional expenses.

§ 6 Delivery Times, Shipping, and Risk Transfer

  1. Delivery dates are non-binding unless expressly confirmed in writing as fixed dates (“fixed deadlines”).
  2. Delivery is made EX WORKS Dortmund (Incoterms 2020) unless otherwise agreed.
  3. Risk transfers to the Client once the goods are handed over to the carrier or leave the Seller’s premises.
  4. The Client is solely responsible for shipment tracking and communication with the carrier. The Seller will not initiate inquiries with shipping companies after risk transfer.
  5. Partial deliveries are permitted and shall be invoiced separately.
  6. Production-related overdelivery or underdelivery of up to ±10% is customary in the industry and shall be accepted by the Client.
  7. The Seller is not liable for delays caused by force majeure, machine failure, or supplier delays.
  1. Delivery dates are non-binding unless expressly confirmed in writing as fixed dates (“fixed deadlines”).
  2. Delivery is made EX WORKS Dortmund (Incoterms 2020) unless otherwise agreed.
  3. Risk transfers to the Client once the goods are handed over to the carrier or leave the Seller’s premises.
  4. The Client is solely responsible for shipment tracking and communication with the carrier. The Seller will not initiate inquiries with shipping companies after risk transfer.
  5. Partial deliveries are permitted and shall be invoiced separately.
  6. Production-related overdelivery or underdelivery of up to ±10% is customary in the industry and shall be accepted by the Client.
  7. The Seller is not liable for delays caused by force majeure, machine failure, or supplier delays.

§ 7 Deadlines, Approval, and Order Clarity

  1. Production begins only when all required information and print-ready data have been provided and the order is fully clarified (“Order Clarity”).
  2. Order Clarity must be achieved by 10:00 a.m. on the scheduled production day; otherwise, the delivery date will be postponed accordingly.
  3. Event and priority orders must be checked and approved by the Client within 24 hours after delivery. Failure to do so constitutes acceptance.
  4. Delays caused by missing approvals, unclear data, late deliveries, or missing quantities supplied by the Client are the sole responsibility of the Client.
  1. Production begins only when all required information and print-ready data have been provided and the order is fully clarified (“Order Clarity”).
  2. Order Clarity must be achieved by 10:00 a.m. on the scheduled production day; otherwise, the delivery date will be postponed accordingly.
  3. Event and priority orders must be checked and approved by the Client within 24 hours after delivery. Failure to do so constitutes acceptance.
  4. Delays caused by missing approvals, unclear data, late deliveries, or missing quantities supplied by the Client are the sole responsibility of the Client.

§ 8 Retention of Title

  1. The goods shall remain the property of the Seller until all outstanding claims have been fully paid.
  2. The Client may not pledge, transfer, or dispose of the goods without written approval from the Seller while ownership is retained.
  1. The goods shall remain the property of the Seller until all outstanding claims have been fully paid.
  2. The Client may not pledge, transfer, or dispose of the goods without written approval from the Seller while ownership is retained.

§ 9 Warranty, Complaints, and Returns

  1. The Client must inspect the goods immediately upon receipt. Obvious defects must be reported within three (3) days.
  2. If no written notice of defect is received within this period, the goods shall be deemed accepted.
  3. Complaints must be submitted exclusively via email and include all required documentation as stated in the Complaints Procedure.
  4. Returns require a valid RMA/complaints number. Unauthorised or freight-collect returns will not be accepted.
  5. If the Client supplies their own textiles (“Client-Supplied Goods”), the Seller accepts no liability for defects, misprints, colour absorption issues, or material failures.
  6. In the event of justified defects, the Seller may choose between repair (reprint) or replacement delivery.
  7. Claims for reduction, rescission, or compensation exist only in accordance with §10.
  1. The Client must inspect the goods immediately upon receipt. Obvious defects must be reported within three (3) days.
  2. If no written notice of defect is received within this period, the goods shall be deemed accepted.
  3. Complaints must be submitted exclusively via email and include all required documentation as stated in the Complaints Procedure.
  4. Returns require a valid RMA/complaints number. Unauthorised or freight-collect returns will not be accepted.
  5. If the Client supplies their own textiles (“Client-Supplied Goods”), the Seller accepts no liability for defects, misprints, colour absorption issues, or material failures.
  6. In the event of justified defects, the Seller may choose between repair (reprint) or replacement delivery.
  7. Claims for reduction, rescission, or compensation exist only in accordance with §10.

§ 10 Liability

  1. The Seller is liable only for intent and gross negligence.
  2. Liability for indirect damages, consequential damages, or loss of profit is excluded.
  3. For Client-Supplied Goods, liability is excluded entirely, except in cases of intent or gross negligence.
  4. Technical deviations within industry tolerances regarding colour, print position, or haptics do not constitute defects.

The Seller is not liable for data loss if the Client has failed to ensure sufficient backups.

  1. The Seller is liable only for intent and gross negligence.
  2. Liability for indirect damages, consequential damages, or loss of profit is excluded.
  3. For Client-Supplied Goods, liability is excluded entirely, except in cases of intent or gross negligence.
  4. Technical deviations within industry tolerances regarding colour, print position, or haptics do not constitute defects.

     

The Seller is not liable for data loss if the Client has failed to ensure sufficient backups.

§ 11 Final Provisions

  1. The exclusive place of jurisdiction is Dortmund, Germany.
  2. German law applies; the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) is excluded.
  3. Should any provision of these GTC be invalid, the remaining provisions shall remain unaffected.
  4. The Client confirms that they are acting as a business customer. A subsequent assertion of consumer rights is excluded.

These GTC are available in German and English. In case of discrepancies, the German version shall prevail.

  1. The exclusive place of jurisdiction is Dortmund, Germany.
  2. German law applies; the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) is excluded.
  3. Should any provision of these GTC be invalid, the remaining provisions shall remain unaffected.
  4. The Client confirms that they are acting as a business customer. A subsequent assertion of consumer rights is excluded.

     

These GTC are available in German and English. In case of discrepancies, the German version shall prevail.